AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbraucher (Stand Dezember 2021)
- Allgemeine Bestimmungen
- 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der
Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), ist
(2) der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen
für Verträge über den Verkauf und/oder die
Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht
darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern
einkaufen.
(3) Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen
für Reparaturleistungen.
- 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge,
technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die
DIN-Normen, sonstige Produktbeschreibungen oder
Unterlagen – auch in elektronischer Form –) überlassen
haben.
(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir
uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs-
und Verwertungs- rechte uneingeschränkt vor.
Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung
Dritten zugänglich gemacht werden und sind,
wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, uns auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
- 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
aktuellen Preise, und zwar ab Lager, einschließlich
Verpackung.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung
in einer Summe zahlbar.
(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
nur insoweit zu, als sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- 4 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter
Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung
(DSG- VO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns
gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein
Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung,
Sperrung und Löschung seiner gespeicherten
Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post, Telefax
oder E- Mail an uns senden.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich
der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir
nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde
erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass
alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung,
auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen
unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert
und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung
an beauftragte Dienstleister weitergegeben
werden.
- Besondere Bestimmungen für den Verkauf
- 1 Lieferfristen und Lieferverzug
(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester
Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und
Leistungen innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu
erfolgen.
(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht
einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene
Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen
unterschreiten darf.
- 2 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts
darf der Kunde die Ware (nachfolgend:
„Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das
Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher
– auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom
Vertrag zurückgetreten sind.
- 3 Mängelansprüche des Kunden
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem
Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher
Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen,
wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware
anzeigt.
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln
oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für
unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder
grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Besondere Bestimmungen für
Reparaturarbeiten
- 1 Frist zur Durchführung der Reparatur
Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
nicht einhalten können, sind diese Termine nicht verbindlich.
Nicht zu vertreten haben wir insbesondere
die Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen
(Baugenehmigung o. a.), die zur Auftragsdurchführung
notwendig sind.
- 2 Vergütung
(1) Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen
Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht
durchgeführt werden kann und es sich nicht um
Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit
(a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln
der Technik nicht festgestellt werden konnte;
(b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
(c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen
wurde;
(d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender
Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektronik
nicht einwandfrei gegeben sind.
(2) Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistungen
nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung
abweichen, kann der Kunde ein
Nachtragsangebot anfordern oder von uns abgegeben
werden. Soweit das nicht geschieht, werden diese Leistungen
nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der
Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der
Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B. Wir
sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten
Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des
jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern
bei Aufträgen, deren Ausführungen über einen Monat
andauern. Der Kunde hat diese innerhalb von 10 Tagen
nach Anforderung durch das Unternehmen zu leisten.
- 3 Mängelansprüche des Kunden
(1) Teile oder Leistungen, welche mit einem Sachmangel
behaftet sind, werden wir nach unserer Wahl unentgeltlich
nachbessern, neu liefern oder neu erbringen,
soweit die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt
des Gefahrüberganges vorlag.
(2) Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Erkennbarkeit
für den Kunden mitzuteilen und zu bezeichnen.
(3) Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen
zurückbehalten, soweit sie in einem angemessenen
Verhältnis stehen zum Umfang der Sachmängel. Hingegen
hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht, soweit
die Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten
Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstandenen
Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(4) Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene
Frist zu gewähren.
(5) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde –
unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile
eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile,
behalten wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis
zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden aus
diesem Vertrag vor.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach
und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt,
können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der
eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der
Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Soweit
die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er uns die Gelegenheit
zu geben, bei ihm den Ausbau vorzunehmen.
Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
- 5 Pfandrecht
(1) Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns
ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren
Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen
Leistungen geltend gemacht wer- den, soweit sie
mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt
das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder
rechtskräftig sind.
(2) Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von
vier Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein
angemessenes Lagergeld berechnen. Holt der Kunde
den Gegenstand nicht spätestens drei Monate nach der
Abholaufforderung ab, entfällt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und jede Haftung für leichte fahrlässige
Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor
Ablauf dieser Frist senden wir dem Kunden eine Verkaufsandrohung
- Wir sind berechtigt, den Gegenstand
nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer
Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Einen
etwaigen Mehrerlös kehren wir an den Kunden aus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmer (Stand Dezember 2021)
- Allgemeine Bestimmungen
- 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit
unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde
Unternehmen (§ 14 BGB), eine juristische Person des
Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
(2) Der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen
für Verträge über den Verkauf und/oder die
Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht
darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern
einkaufen.
(3) Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen
für Reparaturleistungen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in
der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden
gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform
mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem
Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende AGB des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als
wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise
auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB
des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit
dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen
und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor
diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen
ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher
Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge,
technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die
DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder
Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen
haben.
(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir
uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs-
und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die
Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung
Dritten zugänglich gemacht werden und sind,
wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich an uns zurückzugeben.
- 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
aktuellen Preise, und zwar ab Betriebssitz
des Werkunternehmers bzw. Verkäufers
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung
in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen
sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart
wurden. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt,
eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse
durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt
erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(3) Mit Ablauf von 14 Tage ab Rechnungsstellung
kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während
des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser
Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins
(§ 353 HGB) unberührt.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
nur insoweit zu, als sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- 4 Schadensersatzansprüche
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der
nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt,
haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem
Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines
milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften
(z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten)
nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Absatz (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch bei Pflichtverletzungen
durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden
wir nach gesetzlichen Vorschriften zu
vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Leistung übernommen haben und für
Ansprüche des Kunden nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem
Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder
kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere
gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen
und Rechtsfolgen.
- 5 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter
Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung
(DSG- VO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG)
von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat
jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung,
Übertragung, Sperrung und Löschung seiner
gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen
per Post, Telefax oder E-Mail an uns senden.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich
der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir
nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde
erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass
alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung,
auch personenbezogene im Sinne des BDSG,
im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung
und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister
weitergegeben werden.
- 6 Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen
Unternehmen und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationalen
Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechtes.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des Öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
– auch internationaler – Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im
Sinne von § 14 BGB ist.
- Besondere Bestimmungen für den Verkauf
- 1 Lieferfristen und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns
bei Annahme oder Bestellung angegeben. Sofern dies
nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen
ab Vertragsschluss.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können
(Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden
hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig
die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht
verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich
erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung
in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn
wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein
Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung
nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich
nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist
aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(4) Die Rechte des Kunden gemäß § 4 des Abschnittes
A und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere
bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung
und/ oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
- 2 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme,
Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort
für Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung
ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die
Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart
ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung
(insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware, geht spätestens
mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim
Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen
Unterganges und der zufälligen Verschlechterung
der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine
Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang
maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine
vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften
des Werkvertragsrechtes entsprechend. Der Übergabe
bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im
Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt
er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden
Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des
hierauf entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen
(z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
- 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen
und künftigen Forderungen aus dem
Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung
(gesicherte Forderung) behalten wir uns das
Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten
Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt oder Zugriffe Dritte (z. B. Pfändungen) auf die
uns gehörende Ware erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die
Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes
herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen
beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir
sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware
herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir
diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem
Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur
Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung
nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis zum Widerruf gemäß c) befugt, die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterzuveräußern und/
oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen:
- a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer
Waren entstehen- den Erzeugnisse zu deren vollem
Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten,
vermischten oder verbundenen Waren. Im
Übrigen gilt für das Entstehen der Erzeugnisse das gleiche
wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses
entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt
der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem
Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
- Die in Absatz (2) genannten Pflichten des Kunden
gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben
uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung
nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nachkommt, kein Mangel
seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt
nicht durch Ausübung eines Rechtes gemäß
Absatz (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall,
so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu
gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner
die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall
berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung
und Bearbeitung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware zu widerrufen.
- d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf
Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
- 4 Mängelansprüche des Kunden
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und
Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung
sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter
Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten
Ware an einen Verbraucher, auch wenn
dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress
gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress
sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware
durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer,
- B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet
wurde.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die
über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der
Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand
des einzelnen Vertrages sind oder von uns
(insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-
Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde,
ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob
ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3
BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers
oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen)
übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus,
dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu
irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns
hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In
jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3
Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung
nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist
ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der
Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw.
nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß
angezeigten Mangel nach den gesetzlichen
Vorschriften ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir
zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung
des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung
einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den
gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt
unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung
davon abhängig zu machen, dass der Kunde den
fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt,
einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen
Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere
die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu
übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der
Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen
Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet
weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den
erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum
Einbau verpflichtet waren.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbauund
Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe
der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein
Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die
aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen
entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten)
ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende
Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(9) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit
oder zur Abwehr unverhältnismäßiger
Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst
zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv
erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer
derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach
Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht
besteht nicht, wenn wir berechtigt wären,
eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen
Vorschriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende
angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde
vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch
kein Rücktrittsrecht.
(11) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw.
Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei
Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt A § 4 und
sind im Übrigen ausgeschlossen.
- 5 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die
allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachund
Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine
Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der
Abnahme.
(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk
oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden ist
und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff),
beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen
Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2
BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen
zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr.
1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts
gelten auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem
Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung
der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199
BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung
führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem.
Abschnitt A § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch
ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Besondere Bestimmungen
für Reparaturarbeiten
- 1 Frist zur Durchführung der Reparatur
Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
nicht einhalten können, sind diese Termine nicht
verbindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere
Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen
(Baugenehmigung o. a.), die zur Auftragsdurchführung
notwendig sind.
- 2 Vergütung
(1) Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen
Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag
nicht durchgeführt werden kann und es sich nicht
um Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit
(a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der
Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
(b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft
versäumt;
(c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen
wurde;
(d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender
Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektronik
nicht einwandfrei gegeben sind.
(2) Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistungen
nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der
Leistungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde
ein Nachtragsangebot anfordern oder ein Nachtragsangebot
von uns abgegeben werden. Soweit das
nicht geschieht, werden diese Leistungen nach
Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige
und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der
Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B.
(3) Wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten
Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von
90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten
anzufordern bei Aufträgen, deren Ausführungen über
einen Monat andauern. Der Kunde hat diese innerhalb
von 10 Tagen nach Anforderung durch das Unternehmen
zu leisten.
- 3 Mängelansprüche des Käufers
(1) Teile oder Leistungen, welche mit einem Sachmangel
behaftet sind, werden wir nach unserer Wahl
unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu erbringen,
soweit die Ursache des Mangels bereits zum
Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
(2) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten
ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; entsprechendes
gilt für Rücktritt und Minderungen. Das gilt
nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie,
der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, wegen
der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln,
oder im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerk
und Sachen für Bauwerke) und § 634 Abs. 1 Nr. 2
BGB (Baumängel), eine längere Frist gesetzlich
festgelegt ist.
(3) Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Erkennbarkeit
für den Kunden mitzuteilen und zu bezeichnen.
(4) Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen
zurückbehalten, soweit sie in einem angemessenen
Verhältnis stehen zum Umfang der Sachmängel. Hingegen
hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht, soweit
die Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten
Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstandenen
Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(5) Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene
Frist zu gewähren.
(6) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde
– unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche –
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile
eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile,
behalten wir uns das Eigentum an diesen
Teilen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den
Kunden aus diesem Vertrag vor.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach
und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt,
können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus
der eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche
Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der
Kunde. Soweit die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er
uns die Gelegenheit zu geben, bei ihm den Ausbau
vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten
des Kunden.
- 5 Pfandrecht
(1) Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns
ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren
Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und
sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit
sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt
das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder
rechtskräftig sind.
(2) Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von
vier Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein
angemessenes Lagergeld berechnen. Holt der Kunde
den Gegenstand nicht spätestens drei Monate nach der
Abholaufforderung ab, entfällt die Verpflichtung zur
weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichte
fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat
vor Ablauf dieser Frist senden wir dem Kunden eine
Verkaufsandrohung zu. Wir sind berechtigt, den Gegenstand
nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer
Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Einen
etwaigen Mehrerlös kehren wir an den Kunden aus.